Leistungen
Immobilienverwaltung
Nur durch unsere fundierten Kenntnisse im Bereich der Immobilienverwaltung Gewerbe / Wohnen und Wohnungs- und Teileigentumsverwaltung ist es uns möglich, das erforderliche Beratungs-und Verwaltungsspektrum in der Breite anzubieten und gleichzeitig die notwendige Beratungs- und Verwaltungstiefe zu garantieren. Unsere Expertise verteilt sich über verschiedene Kernkompetenzen deren Zusammenspiel am Ende zur optimalen Betreuung für Sie führen.
Zwangsverwaltung
Zwangsverwaltung ist neben der Zwangsversteigerung eine der gesetzlich vorgesehenen Formen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, primär in Grundstücke. Die zwangsweise Verwertung von Grundstücken ist wegen ihrer unter Umständen existentiellen Bedeutung für den Schuldner in einem besonderem Gesetz geregelt unterliegt besonderen Regeln und Formen.
Die Verwaltung des betroffenen Grundeigentums wird hierbei auf einen von dem Vollstreckungsgericht zu bestellenden, sachkundigen und zuverlässigen Zwangsverwalter übertragen, dem es obliegt, die Erträge, die das Grundstück abwirft, einzuziehen und die ordnungsgemäße und werterhaltende Bewirtschaftung des Objekts aus den Einnahmen zu sichern.
Eine sachgerecht und effizient durchgeführte Zwangsverwaltung erfordert von der Person des Zwangsverwalters somit juristisches Fachwissen, verbunden mit dem technisch- praktischen Know How über die zu verwaltenden Anwesen sowie schließlich auch kaufmännisches Geschick bezüglich der zielgerichtet einzusetzenden Vorgehensweise im Einzelfall.
Wir bieten ferner in diesem Bereich fachkompetente Beratung als Dienstleistung an, wobei wir insbesondere die Beantwortung des gesamten juristischen, wirtschaftlichen und auch pragmatischen Fragenspektrums abdecken.
Um den großen Herausforderungen, die mit der Übernahme einer Zwangsverwaltung verbunden sind, gerecht zu werden, arbeiten wir innerhalb eines bewährten und erfahrenen Teams zusammen. Priorität haben für uns wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen, die auch über die Zeit der Zwangsverwaltung hinaus wirken.