Kleinreparaturklausel

Unter Umständen müssen bestimmte Reparaturen in der Wohnung durch Sie selbst getragen werden. Einzelheiten hierzu regelt Ihr Mietvertrag. Enthält dieser eine so genannte Kleinrepara-turklausel, sind die Kosten von Reparaturen vom Mieter zu bezahlen. Vor der Mängelmeldung empfehlen wir dem Mieter zu prüfen, ob nicht die Kosten der Reparatur voraussichtlich durch den Mieter selbst zu tragen sind und die Reparatur nicht in Eigenregie günstiger erfolgen kann, als bei Einsatz einer Handwerkerfirma durch die Hausverwaltung.